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Allgemeine Mietbedingungen bei Nutzung der ALLROUND-App Stand: 12.05.2022

1. Allgemeines, Geltungsbereich

Für die Nutzung der Fahrzeuge der ALLROUND Autovermietung GmbH, Ullsteinstr. 53-55, 12109 Berlin (nachstehend „ALLROUND“ oder „Vermieter“ genannt) über die ALLROUND-App gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Mietbedingungen (AMB). Dem entgegenstehende oder abweichende Bedingungen erkennt der Vermieter nicht an. Alle Vereinbarungen, die zwischen Vermieter und Mieter getroffen wurden, sind im Mietvertrag schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden existieren nicht.

Die ALLROUND-App ist das Zugangsmittel zum Carsharing-Projekt der ALLROUND Autovermietung GmbH. Mit Hilfe dieses Zugangsmittels, einer App, die im Apple Store und Google Play-Store heruntergeladen werden kann, vermietet die ALLROUND Autovermietung registrierten Kunden gegen ein Entgelt innerhalb eines definierten Geschäftsgebiets bei bestehender Verfügbarkeit ALLROUND-Fahrzeuge.

2. Registrierung

Um Zugang zu den Carsharing-Fahrzeugen des Vermieters zu erhalten, laden Sie die kostenlose ALLROUND-App aus dem Apple App Store bzw. dem Google Play Store herunter.

Registrieren Sie sich in der App mit Ihrer E-Mail Adresse und geben Sie Ihr individuelles Passwort an. Nach Freischaltung der App erhalten Sie mit diesem Passwort Zugang zur ALLROUND-App. Die Registrierung in der App ist kostenlos.
Um die ALLROUND-App freizuschalten ist die Verifizierung nötig. Dazu sind die Vorder- und Rückseite von Personalausweis und Führerschein in der App zu fotografieren. Der vom Vermieter autorisierte Online-Dienst Idenfy überprüft dann die Dokumente. Für die Verifizierung wird ein gültiger Führerschein im Checkkartenformat aus einem EU oder einem EWR Land benötigt. Internationale Führerscheine werden nicht akzeptiert. Der Personalausweis muss ebenfalls im Checkkartenformat aus einem EU oder EWR Land vorliegen und auf die Meldeadresse des Mieters ausgestellt sein. Der Vermieter gibt keine Sicherheit, dass die Verifizierung erfolgreich ist.

War die Verifizierung erfolgreich, wird die ALLROUND-App für die Anmietung von Fahrzeugen freigeschaltet.

Der Vermieter behält sich vor, die Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Ein Kunde darf sich nicht parallel mehrmals registrieren bzw. mehrere Benutzerkonten bei der ALLROUND-App unterhalten, hiervon ausgenommen sind Gewerbekunden, die für sich und ihre Angestellten Privatkonten erstellen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, im Fall von Mehrfachanmeldungen oder Anmeldung mit falschen/gefälschten Daten und wenn dadurch dem Vermieter ein Schaden entsteht, den Mieter entsprechend einem in der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens zu berechnen, jedoch eine Vertragsstrafe höchstens i.H.v. 900 EUR geltend zu machen.

Der Kunde verpflichtet sich, sein Passwort sicher aufzubewahren und niemals an Dritte weiterzugeben. Der Kunde hat das Passwort so zu wählen, dass es nicht ohne weiteres erraten oder kopiert werden kann. Der Kunde muss stets dafür sorgen, dass die Daten mit Bezug zu seinem Benutzerkonto geschützt sind und kein Dritter in irgendeiner Weise Zugang zu diesen Daten erhält. Zu diesem Zweck ist der Nutzer verpflichtet, sein Endgerät mit einem separaten Passwort oder einer entsprechenden Sicherung (Face-ID, PIN, Fingerprint) vor Drittzugriff zu schützen. Der Vermieter behält sich das Recht vor die ALLROUND-App einzuschränken oder den Mieter von der Nutzung auszuschließen, wenn der Verdacht einer unberechtigten Drittnutzung vorliegt.

Bei einem schuldhaften Verstoß des Mieters gegen die Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Behandlung des Passworts sowie das Vorgehen bei einem Drittzugriff haftet der Kunde grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere, wenn dadurch ein Diebstahl, eine Beschädigung oder eine missbräuchliche Nutzung eines Fahrzeugs ermöglicht wurde. Des Weiteren haftet der Kunde grundsätzlich für alle Schäden, die dem Vermieter infolge einer verschuldet nicht rechtzeitigen Anzeige der Erlangung und/oder des Missbrauchs des Passwortes oder anderer Daten mit Bezug zum Benutzerkonto entstehen.

Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Vermieter, jeder Änderung seiner Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Mobilfunknummer, Zahlungsmittel) unverzüglich mitzuteilen. Bei Verstößen des Kunden gegen diese Verpflichtung haftet der Kunde insbesondere für Schäden und Folgeschäden, die aufgrund veralteter oder falscher Daten entstehen. Sollten die Daten nicht aktuell sein, behält sich der Vermieter vor, das Benutzerkonto des Kunden zu sperren.

3. Reservierung und Anmietung

Grundsätzlich ist die Anmietung von Fahrzeugen nur in fest definierten Zonen möglich. Die Zonen werden in der ALLROUND- App ausgewiesen. In Einzelfällen kann es aufgrund von Ungenauigkeiten des GPS-Signals zu Abweichungen des tatsächlichen vom angezeigten Standort kommen.

Ein Fahrzeug kann nicht angemietet bzw. geöffnet werden, wenn das Fahrzeug bereits durch einen anderen Kunden reserviert wurde oder wenn das Fahrzeug durch den Vermieter gesperrt wurde.

Der Buchungsprozess in der ALLROUND-App ist über zwei Wege möglich:

1 – Sofort verfügbare Fahrzeuge
Hier werden alle Fahrzeuge auf einer Karte angezeigt, die sofort verfügbar sind. Das Fahrzeug kann jetzt in der App reserviert werden. Die kostenfreie Reservierung ist für 15 Minuten gültig. Innerhalb dieses Zeitfensters hat der Mieter Zeit sich zum Fahrzeug zu begeben und dieses mit Hilfe der App zu öffnen. Eine Verlängerung des Reservierungsfensters bzw. eine erneute Reservierung ist nicht möglich.

2 – Reservierung eines Zeitfensters
Der Kunde hat die Möglichkeit ein Fahrzeug zu einem bestimmten Termin zu reservieren. Dazu gibt der Kunde in der ALLROUND-App das Datum, den benötigten Zeitraum, die benötigte Laufleistung und den Startort an. Die Reservierung wird dem Kunden nach erfolgter Prüfung innerhalb der App bestätigt und die Buchung fixiert.
Die Mindestmietdauer beträgt in diesem Fall 3 Stunden.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Reservierung abzulehnen, insbesondere, wenn nicht ausreichend Fahrzeuge zur Erfüllung der Reservierungsanfragen zur Verfügung stehen.
Ab dem gebuchten Mietbeginn hat der Kunde 15 Minuten Zeit das Fahrzeug zu öffnen und den Mietvertrag zu starten. Bei Nichtinanspruchnahme des verbindlich reservierten Fahrzeuges behält sich der Vermieter vor eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40% des vereinbarten Mietzinses, dem Mieter in Rechnung zu stellen. Dem Mieter wird nachgelassen einen geringeren Schaden nachzuweisen. Die bestehende Reservierung wird gelöscht und das Fahrzeug für die Anmietung freigegeben.

Die Anmietung erfolgt, indem sich der Kunde in der ALLROUND-App einloggt, sein persönliches Passwort eingibt und dann entweder ein Fahrzeug in der Nähe reserviert oder auf eine bestehende Reservierung zugreift. Mit dem abschließen der Buchung kommt ein Einzelmietvertrag zwischen Vermieter und Mieter zustande. Sind alle Daten inkl. der Zahlungsart korrekt und vollständig in der ALLROUND-App hinterlegt, wird das Fahrzeug geöffnet.

Der Kunde ist vor Fahrtantritt verpflichtet das Fahrzeug auf eventuelle Beschädigungen zu prüfen, dazu zählt auch die Sichtung des Reifenprofils. Mit der Fotofunktion der ALLROUND-App sind 4 Fotos vom Fahrzeug zu machen. Die Fotos sind aus den folgenden Winkeln zu erstellen: vorne links, vorne rechts, hinten links und hinten rechts. Der Kunde hat darauf zu achten, dass das Fahrzeug und mögliche Beschädigungen gut zu erkennen sind. Türen, Hauben, Fenster etc. dürfen während der Aufnahmen nicht geöffnet sein. Sind die Fotos aussagekräftig und in der ALLROUND-App hochgeladen, beginnt der kostenpflichtige Mietzeitraum.

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass nach dem Öffnen des Fahrzeuges keinem dritten das Führen des Fahrzeugs ermöglicht wird.

Zum Starten des Fahrzeuges ist der Fahrzeugschlüssel aus der dafür vorgesehenen Box zu nehmen und in das Zündschloss zu stecken (außer bei Fahrzeugen mit Keyless Go).

Sollte das Fahrzeug zum Fahrtantritt nicht fahrtüchtig sein, wird dem Kunden kein Mietzins berechnet. Der Mieter ist verpflichtet den Vermieter über den Zustand und die ggf. vorliegenden Schäden oder Mängel am Mietfahrzeug zu informieren. Der Vermieter wird dann mit dem Kunden die weitere Vorgehensweise abstimmen.

4. Benutzung des Mietfahrzeugs

Allgemeines
Das Fahrzeug darf nur von Personen geführt werden, die seit mindestens 3 Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins sind, das 21. Lebensjahr erreicht haben und als Mieter im Mietvertrag eingetragen sind. Darüber hinaus darf das Fahrzeug nur von dem Kunden bewegt werden, der das Fahrzeug angemietet hat. Dritten ist die Überlassung untersagt, auch wenn sie registrierte Nutzer bei der ALLROUND-App sind. Bei einer Zuwiderhandlung wird der Mieter zur Zahlung einer Vertragsstrafe höchstens von 900,00 EUR verpflichtet. Grundsätzlich haftet der Mieter in dem vorgenannten Fall nach den grundsätzlichen Vorschriften für alle daraus entstehenden Schäden.

Der Mieter darf das Fahrzeug nur bestimmungsgemäß unter Beachtung der Anweisungen des Herstellers, des Vermieters sowie den Bestimmungen des Mietvertrags und dieser AMB benutzen. Der Mieter ist insbesondere dazu verpflichtet, das Fahrzeug während der Mietdauer ordnungsgemäß und sicher zu verwahren und einschließlich der Fahrzeugschlüssel, der -Papiere (Zulassungsbescheinigung I) und der beiliegenden Tankkarte sorgfältig vor unberechtigtem Gebrauch, Beschädigung und / oder Verlust zu sichern. Der Mieter muss im Besitz eines gültigen Führerscheins (s. § 2) für das Fahrzeug und, soweit gesetzlich vorgeschrieben, einer Fahrerkarte sowie etwaigen weiteren für die Benutzung des Fahrzeugs, insbesondere für die Benutzung von Spezialgeräten vorliegenden Qualifikationen bzw. Genehmigungen sein.

Das Fahrzeug darf nur auf dafür vorgesehenen Straßen benutzt werden. Der Mieter ist verpflichtet die jeweils anwendbaren straßenverkehrs- sowie gegebenenfalls güter- oder personenbeförderungsrechtlichen Bestimmungen sowie alle sonstigen maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen und Sicherheitsvorschriften bei der Benutzung des Fahrzeugs und seiner Einrichtungen einzuhalten.

Der Kunde hat die Fahrzeuge pfleglich und sorgsam zu behandeln. Der Kunde muss sich vor Fahrtantritt von der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, insbesondere durch eine Sichtprüfung der Reifen, überzeugen. Bei einer längeren Anmietung hat der Mieter regelmäßig den Öl- und Wasserstand zu prüfen, für genügend Reifendruck zu sorgen und das Wischwassser aufzufüllen. Der Kunde hat das Fahrzeug nach dem Abstellen gegen Diebstahl zu sichern (Fenster, Schiebedach, Verdeck, Haube und Türen müssen verschlossen sein).

Im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte in der Anzeige im Armaturenbrett ist der Kunde verpflichtet unverzüglich anzuhalten und den Vermieter zu kontaktieren, um abzustimmen, ob die Fahrt fortgesetzt werden kann. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch einen Verstoß des Kunden gegen diese Pflichten entstehen. Bei einem Verstoß des Kunden gegen die genannten Pflichten haftet der Kunde grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften für alle daraus entstehenden Schäden.

Der Mieter darf das Fahrzeug nicht verwenden:

  • zur Weitervermietung,
  • zur Teilnahme an Rallys, Rennveranstaltungen, Wettbewerben, Fahrsicherheitstrainings oder Testfahrten jedweder Art
  • zur Erteilung oder Inanspruchnahme von Fahrunterricht,
  • zur Begehung von Straftaten,
  • zum Schieben oder Abschleppen anderer Fahrzeuge (außer das Fahrzeug ist für diesen Fall speziell ausgestattet),
  • zum Transport von Gegenständen, die aufgrund Ihrer Form, Größe oder Gewicht die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum des Fahrzeugs beschädigen können, es sei denn, sie sind so verpackt und verstaut, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht,
  • zum Transport von Tieren, es sei denn, diese befinden sich in einem geschlossenen Käfig, der sicher im Kofferraum verstaut ist.

Dem Kunden ist es außerdem untersagt:

  • das Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol (es gilt eine Promillegrenze von 0,0 ‰), Drogen oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten, zu führen,
  • Kinder unter 12 Jahren oder kleiner als 150 cm zu befördern, wenn keine geeignete und altersgerecht zugelassene Rückhalteeinrichtung (Babyschale, Kindersitz, Sitzerhöhung) für das Kind unter Befolgung aller Herstellerhinweise zur Montage und Demontage verwendet wird,
  • den Beifahrerairbag zu deaktivieren, es sei denn, dies ist erforderlich, um Kinder oder Kleinkinder unter Verwendung einer erforderlichen Rückhalteeinrichtung zu befördern und /oder die Einhaltung der Herstellerhinweise zum Thema Montage von Babyschalen zu gewährleisten. Wenn der Beifahrerairbag deaktiviert wurde, ist dieser zum Mietende vom Mieter zwingend wieder einzuschalten.
  • mehr als die gemäß Zulassung erlaubte Anzahl von Mitfahrern zu befördern,
  • das Fahrzeug grob zu verschmutzen oder Abfälle jeglicher Art im Fahrzeug zurückzulassen,
  • im Fahrzeug zu rauchen oder Mitfahrern das Rauchen zu gestatten, hierzu zählen auch E-Zigaretten oder sonstige Liquid- und Tabakverdampfer,
  • das Fahrzeug zum Aufenthalt zu nutzen, ohne es fortzubewegen (Fahrzeugblockade, der Vermieter geht von einer Fahrzeugblockade aus, wenn das Fahrzeug für einen Kilometer mehr als 10 Minuten benötigt, sofern der Kunde aufgrund besonderer Umstände, verkehrsbedingt oder aufgrund einer sonstigen Ausnahmesituation, tatsächlich nicht in der Lage war, das Fahrzeug innerhalb dieser 10 Minuten mehr als einen Kilometer zu bewegen, ist er dem Vermietergegenüber zum Nachweis verpflichtet),
  • Reparaturen oder Umbauten am Fahrzeug auszuführen oder ausführen zu lassen,
  • das Fahrzeug in Tiefgaragen oder Parkhäusern (ausgenommen die in der ALLROUND-App als zulässige Parkflächen ausgewiesenen Tiefgaragen und Parkhäusern) zu fahren sowie im Halte- oder Parkverbot gemäß Straßenverkehrsordnung oder in No-Parking-Areas (wie in der ALLROUND-App ausgewiesen) abzustellen.

Nutzungsgebiet
Der Mieter darf das Fahrzeug innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland benutzen. Eine Benutzung in anderen Staaten ist nicht zulässig.
Der Kunde haftet verschuldensunabhängig für alle Schäden, die während der Benutzung außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland entstehen, es sei denn, der Schaden wäre auch ohne die vertragswidrige Benutzung entstanden. Ferner haftet der Kunde verschuldensunabhängig für alle Mehrkosten, die in diesem Fall gegenüber einer Benutzung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstehen.

Güterbeförderung
Der Mieter darf das Fahrzeug nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zu Achslast und zum Gesamtgewicht beladen. Dabei hat der Mieter bei sämtlichen Beförderungstätigkeiten die jeweils gültigen Bestimmungen einzuhalten, erforderliche Genehmigungen einzuholen und auf den Güterverkehr anfallende Steuern und sonstige, insbesondere zollrechtliche Abgaben zu tragen.
Beim Transport von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen, ist vorher die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Vermieters einzuholen. Des Weiteren ist durch den Mieter sicherzustellen, dass das Fahrzeug die erforderliche Sonderausstattung hat. Erfolgt die Freigabe durch den Vermieter nicht, berechtigt diese den Mieter nicht zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags.
Der Mieter ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die transportieren Güter weder aufgrund ihrer Art noch Verpackung, Sicherung oder Handhabung während ihrer Ver- und Entladung sowie des Transports eine Gefahr für das Fahrzeug, Personen oder sonstige Sachen darstellen.

Änderungen am Fahrzeug
Dem Kunden ist es untersagt, eigenmächtig Reparaturen auszuführen oder ausführen zu lassen, sowie eigenmächtig Änderungen bzw. Umbauten am Fahrzeug vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.

Allgemeines
Zuwiderhandlungen gegen die Verbote berechtigen den Vermieter zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrags. Ersatzansprüche des Kunden sind in einem solchen Fall ausgeschlossen. Der Kunde ist bei Zuwiderhandlungen gegen die Verbote zur Zahlung einer Vertragsstrafe höchstens von 900,00 EUR verpflichtet. Bei einem Verstoß des Kunden gegen die genannten Pflichten haftet der Kunde grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften für alle daraus entstehenden Schäden.

5. Tanken

Sinkt der Tankstand bzw. die Ladekapazität während der Miete oder am Ende der Miete auf weniger als 30 % der Gesamtfüllmenge, ist der Kunde verpflichtet das Fahrzeug auftanken/aufladen.
Das Nachtanken durch den Mieter ist erst ab einer Füllmenge von unter 50% gestattet. Tankt der Mieter oberhalb dieser Grenze erhält er keine Gutschrift auf den Mietpreis für das Nachtanken.

Für die Betankung bei bestimmten, dem Kunden in der ALLROUND-App bekannt gegebenen Partnertankstellen ist die im Fahrzeug befindliche Tankkarte und die in der ALLROUND-App für diesen Vorgang angezeigte PIN zu verwenden. Bei anderen Tankstellen muss der Kunde die Tankrechnung selbst bezahlen. Der Rechnungsbetrag wird dem Kunden nach Vorlage der Originalrechnung vom Vermieter erstattet. Für einen ordnungsgemäßen Tankvorgang an einer Partnertankstelle erhält der Kunde ein Guthaben i.H.v. 5,00 EUR, welches bei der aktuellen Miete gutgeschrieben wird.

Der Kunde verpflichtet sich, die Tankkarte ausschließlich zur Betankung des von ALLROUND gemieteten Fahrzeugs zu verwenden. Der Vermieter behält sich vor, jede anderweitige Verwendung der Tankkarte bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige zu bringen.

6. Rückgabe

Die Rückgabe eines Fahrzeugs ist nur in den definierten Zonen möglich, welche in der ALLROUND-App ausgewiesen werden. Innerhalb dieser Zone kann das Fahrzeug entweder auf einem freien, nicht durch ein Halte- oder Parkverbot gekennzeichneten Stellplatz im öffentlichen Straßenverkehr zurückgegeben werden. Auf Flächen mit einer tages- oder uhrzeitbezogenen Einschränkung der Parkberechtigung (z.B. Halteverbote mit Zusatzschildern wie „7:00 – 17:00 Uhr“ oder „Montag 6:00 – 12:00 Uhr“) nur abstellen, wenn die Einschränkung erst 48 Stunden nach Abstellen des Fahrzeugs wirksam wird. Dies gilt auch für Verkehrsverbote, wie z.B. temporäre Parkverbote wegen Veranstaltungen oder Umzügen. Befindet sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Rückgabeversuchs nicht in dieser Zone, erhält der Mieter in der ALLROUND-App eine entsprechende Information.

Vor der Rückgabe hat der Mieter die Fahrzeugschlüssel in der Keybox zu deponieren und die Tankkarte in die entsprechende Aufnahmeeinrichtung einzulegen. Der Mietvertrag ist dann beendet, wenn das Fahrzeug via ALLROUND-App beendet ist. Sollte die Miete nicht per ALLROUND-App beendet werden können, muss der Mieter die-Hotline kontaktieren und das weitere Vorgehen abstimmen.

Der Mieter ist verpflichtet das Fahrzeug vor dem Abstellen ausreichend gegen Diebstahl zu sichern. Fenster, Schiebedach, Verdeck, Haube und Türen müssen verschlossen, das Lenkradschloss eingerastet und die Lichter ausgeschaltet sein. Der Mieter ist dazu verpflichtet, sämtliche in das Fahrzeug eingebrachte Gegenstände aus dem Fahrzeug zu entfernen. Das Fahrzeug muss zusätzlich mit sämtlichen überlassenen Dokumenten (u.a. Zulassungsbescheinigung I) einschließlich des bei Anmietung im Fahrzeug befindlichen Zubehörs zurückgegeben werden.

Bei der Rückgabe muss das Fahrzeug gemäß Anzeige des Bordcomputers noch eine Tankfüllung von mindestens 30% aufweisen. Gibt der Mieter ein Fahrzeug zurück, das nicht den vorgenannten Tankfüllungsstand anzeigt, trägt er die Zusatzkosten für die Verbringung zum Betanken bzw. Aufladen in Höhe von 900,00 EUR, es sei denn, der Mieter weist nach, dass diese Kosten nicht oder nicht in der Höhe angefallen sind.

Wird das Fahrzeug vom Mieter in zu vertretender Weise an einem anderen Ort als dem vertraglich vereinbarten oder – auch unverschuldet – nach Ablauf der maximalen Mietzeit nicht zurückgegeben, so hat er eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten, für die Anmietzeit zu entrichtenden Mietpreises, mindestens aber 100 € zu zahlen. Der Vermieter ist berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen diesbezüglich einen weitergehenden Schaden geltend zu machen. Auf den insgesamt entstandenen Schaden ist dann die Vertragsstrafe anzurechnen.

7. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Kaution

Die Preise für die Anmietung der Fahrzeuge sind auf der Website app.allround.de und in der ALLROUND-App ausgewiesen. Es gibt drei Tarifarten: Minutentarif, Stundentarif und Tagestarif.

Minutentarif
Beim Minutentarif wird dem Mieter die genutzte Zeit in Rechnung gestellt. Eine Begrenzung der Kilometerleistung ist nicht enthalten. Für die reine Parkzeit wird ein reduzierter Preis berechnet. Die Parkzeit muss vom Mieter in der ALLROUND-App aktiviert werden. Sobald der Motor des Fahrzeuges läuft, wird die Parkzeit beendet.

Stundentarif
Der Stundentarif umfasst neben der Zeit eine begrenzte Menge an enthaltener Fahrstrecke. Überschreitet der Mieter die Kilometergrenze werden Zusatzkilometer berechnet. Diese sind in der Preistabelle auf der Website und in der ALLROUND-App einsehbar.

Tagestarif
Der Tagestarif umfasst einen festen Zeitraum von einem Tag (24 Stunden) bis maximal 5 Tagen und eine begrenzte Anzahl an enthaltener Fahrstrecke. Überschreitet der Mieter diese Fahrstrecke, werden Zusatzkilometer berechnet. Die Kosten hierfür können der Preistabelle auf der Website und in der ALLROUND-App eingesehen werden.
Erreicht der durch den Mieter gebuchte Tarif die Rahmenbedingungen eines anderen Tarifs hinsichtlich Dauer oder Kilometerleistung, stellt die ALLROUND-App automatisch auf den, für den Kunden, günstigeren Tarif um.

Die Mietrate umfasst folgenden Leistungen:

  • je nach gewähltem Tarif eine definierte Anzahl an nutzbaren Kilometern und/oder nutzbare Mietzeit,
  • Kosten für Kraftstoff und falls erforderlich Additive,
  • Kraftfahrzeugsteuer,
  • Wartung, Verschleiß und Reparatur, einschließlich Reifenverschleiß und –Reparatur,
  • alle gesetzlich vorgeschriebenen technischen Fahrzeugprüfungen (z.B. Hauptuntersuchung, UVV)

Die Bezahlung der Miete kann ausschließlich durch eine gültige Kreditkarte und bei Gewerbekunden zusätzlich durch ein SEPA- Lastschriftmandat erfolgen. Das Zahlungsmittel ist vom Mieter in der ALLROUND-App zu hinterlegen. Das gewählte Zahlungsmittel gilt dann als Standardzahlungsmittel und wird für alle Vergütungen, Kostenpauschalen, Vertragsstrafen und sonstige Kosten verwendet. Das angefallene Entgelt ist sofort und ohne Abzug fällig.

Zahlung per Kreditkarte: Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. Der Vermieter ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Zahlung per SEPA-Firmenlastschriftmandat (nur Gewerbekunden): Der Kunde erhält im SEPA-Firmenlastschriftverfahren mindestens zwei Tage vor Einzug der Forderung eine Vorabankündigung über Einziehungstag und -betrag. Die Übermittlung der Vorabankündigung erfolgt per E-Mail. Der Kunde hat sicherzustellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Firmenlastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Firmenlastschrift unberechtigt vom Kunden zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Gebühren zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. ALLROUND ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Dem Mieter wird nach jeder Miete eine automatisch generierte Rechnung per E-Mail über das fällige Entgelt zugesendet. Die elektronischen Rechnungen berechtigen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug. Der Mieter stimmt zu, dass die Rechnungen vom Vermieter grundsätzlich in elektronischer Form versandt werden. Der Mieter ist damit einverstanden, dass er keine Papierrechnungen erhält und der Vermieter eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende elektronische Rechnung an die im Kunden- bzw. Buchungsprofil hinterlegte E-Mail-Adresse übersendet. Der Mieter ist in diesem Fall dafür verantwortlich, dass der von ihm angegebene E-Mail-Account gültig und der Empfang von E-Mails unter der von ihm angegebene E-Mail-Adresse möglich ist. Eine als PDF-Datei elektronisch versandte Rechnung gilt als zugegangen, wenn sie derart in den Machtbereich des Empfängers (E-Mail-Posteingang) gelangt, dass dieser bei Annahme gewöhnlicher Umstände die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat.

Der Vermieter ist berechtigt, Forderungen gegenüber dem Kunden jederzeit an Dritte abzutreten. Über eine Abtretung wird der Kunde in der jeweiligen Rechnung verständigt. In diesem Fall kann der Kunde nur noch an den Abtretungsempfänger Entgeltzahlung mit schuldbefreiender Wirkung leisten.
Wird bei Zahlungsverzug des Mieters die Beauftragung eines zugelassenen Inkassobüros erforderlich, so hat der Mieter die dadurch entstandenen Kosten im Rahmen der gesetzlichen Gebühren eines Rechtsanwaltes zu tragen, sofern er nicht erkennbar zahlungsunfähig oder -unwillig war und auch sonst keine Einwendungen gegen den Anspruchsgrund erhoben hat.

Erhält der Mieter ein Guthaben wegen des Betankens des Mietfahrzeuges, so wird dies der aktuellen Miete gutgeschrieben. Das Guthaben kann nur Mietleistungen angewendet werden. Eine Gutschrift auf andere Nebenleistungen wie z.B. Ordnungswidrigkeiten ist ausgeschlossen.

Der Vermieter behält sich vor, einen angemessenen Betrag als Sicherheitskaution über das gewählte Zahlungsmittel vor Mietbeginn zu autorisieren.

8. Verhalten bei Unfällen, Schäden und Fahrzeugpannen

Der Mieter ist verpflichtet unmittelbar und unverzüglich nach einem Unfall die Polizei und den Vermieter zu verständigen. Tritt der Unfall während der Geschäftszeiten ein, hat sich der Mieter bei der jeweiligen Filiale, außerhalb der Geschäftszeiten bei der Notfallhotline zu melden. Die Notfallhotline ist im Fahrzeug und auf der Fahrzeugmappe hinterlegt. Unterlässt der Mieter schuldhaft die Benachrichtigung des Vermieters oder der Polizei oder verlässt der Mieter den Unfallort ohne Unfallmeldung, so hat er an den Vermieter eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe beläuft sich auf 900,00 EUR. Beweismittel (Zeugen, Spuren) sind nach allgemeiner Verkehrssitte zu sichern. Die Namen und Adressen der Beteiligten sowie die amtlichen Kennzeichen beteiligter Fahrzeuge sind zu notieren. Soweit der Mieter ein Schuldanerkenntnis abgibt oder sonst Ansprüche Unfallbeteiligter anerkennt und dadurch den Versicherungsschutz gefährdet, haftet er dem Vermieter für die entstandenen Schäden insoweit, als die Versicherung Leistungen wegen des Anerkenntnisses ablehnt. Die Haftung erstreckt sich auch auf die erforderlichen Verfahrenskosten, die dadurch entstehen, dass Schadensersatzansprüche bzw. Versicherungsleistungen aufgrund eines Anerkenntnisses nicht ohne gerichtliche Hilfe zu erlangen sind.

Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich detaillierten Bericht über den Schadenshergang zu geben. Der Bericht muss innerhalb eines Werkstags vorliegen.

9. Kündigung

Das Recht der Vertragsparteien zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags bleibt unberührt. Der Vermieter kann insbesondere fristlos kündigen und den Kunden von einer Nutzung der Fahrzeuge ausschließen, wenn der Mieter

  • mit zwei fälligen Zahlungen in Verzug ist,
  • bei der Registrierung, Verifizierung oder im Laufe des Vertragsverhältnisses zum Vermieter unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb ALLROUND die Fortsetzung des Vertrags nicht zuzumuten ist,
  • schwerwiegende Verletzungen des Vertragsverhältnisses zum Vermieter nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt,
  • eine Vertragsverletzung begangen hat, die unter diesen AGB mit einer Vertragsstrafe bewehrt ist,
  • wenn durch Untergang, Verlust, Totalschaden oder mangelnder Pflege ein erheblicher Wertverlust am Mietgegenstand eintritt,
  • der Mieter gegen geltende Vorschriften, wie der Straßenverkehrs-, Zulassungs- und weiterer für den Einsatz von Kraftfahrzeugen im Güterverkehr geltenden Ordnungen verstößt

10. Fahrzeugversicherung, versicherungsvertragliche Obliegenheiten

Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert: Haftpflicht: 8,0 Millionen EUR Pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; Teilkasko: mit 600,00 Euro Selbstbeteiligung (Brand, Diebstahl und Glasschäden) laut AKB.

Versicherungsvertragliche Obliegenheiten
Der Mieter gewährleistet, dass der Mietgegenstand, sofern er in Fahrzeugkombinationen geführt wird, für beide Fahrzeuge der notwendige Versicherungsschutz entsprechend dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG) besteht. Der Mieter ist verpflichtet, die dem Vermieter aus den Bedingungen gegenüber dem Versicherer obliegenden Verpflichtungen zu erfüllen. Dem Mieter ist untersagt, die versicherten Gegenstände einem Dritten zu überlassen. Hält sich der Mieter nicht an diese Regelung, haftet er auch für Schäden, die dem Vermieter dadurch entstehen, dass der Versicherer aufgrund einer Obliegenheitsverletzung, welche der Vermieter als Versicherungsnehmerin über die Eigenschaft des Mieters als Repräsentant oder über die Wissenszurechnung zugerechnet würden, leistungsfrei ist. Ebenso haftet der Mieter für einen derartigen Schaden aufgrund eines im oben bezeichneten Sinne zurechenbaren Verhaltens eines Dritten, dem die versicherten Gegenstände überlassen wurden. Der Mieter haftet bei einem von ihm zu vertretenden Schadensereignis für einen aus der oben genannten Versicherung nicht zu erstattenden Schaden.
Die Eigendeckung der Vollkaskoversicherung, durch den Mieter ist untersagt.

11. Haftung des Mieters und Haftungsreduzierung

Der Mieter haftet bei Schäden am gemieteten Fahrzeug unbeschränkt. Für die Bearbeitung von Schäden am gemieteten Fahrzeugen/Gegenständen, die vom Mieter verursacht wurden, wird eine pauschale Aufwandsentschädigung von 35,70 EUR erhoben. Dem Mieter wird nachgelassen einen geringeren Schaden nachzuweisen.

Der Mieter ist für die Folgen von Verkehrsverstößen oder Straftaten, die im Zusammenhang mit dem gemieteten Fahrzeug festgestellt werden, voll verantwortlich und haftet gegenüber ALLROUND für entstehende Gebühren und Kosten. Der Vermieter ist verpflichtet den Behörden in einem solchen Fall den Mieter/Fahrer zu benennen. Für die Bearbeitung von Verkehrsvergehen/Ordnungswidrigkeiten und Straftaten wird eine Gebühr von 15,00 EUR erhoben. Dem Mieter wird nachgelassen einen geringeren Schaden nachzuweisen.

Der Mieter kann seine Haftung für Unfall- und Glasbruchschäden begrenzen, soweit nach den gültigen Tarifen des Vermieters hierüber im Mietvertrag eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wird.
Die Begrenzung der Selbstbeteiligung betrifft den reinen Unfallschaden am Fahrzeug pro Schadensfall, nicht aber unfallbedingte Folgekosten, die auch von einem Kaskoversicherer nicht übernommen werden, wie z. B. Wertminderung. Die Beschränkung der Haftung bis zu dem Betrag der Selbstbeteiligung entfällt, sofern der Schaden durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit, dem Nichthinzuziehen der Polizei und des Vermieters bei Schadensfällen, Grenzüberschreitungen oder Unfallflucht entstanden ist.

Ungeachtet der vereinbarten Haftungsbeschränkung nimmt die Vermieter den Mieter im Falle der grob fahrlässigen Schadensherbeiführung durch den Mieter entsprechend einem in der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch, wobei sich das Maß der Haftung in Fällen grober Fahrlässigkeit analog § 81 Abs. 2 VVG bestimmt.

Der Mieter haftet auch in folgenden Fällen:

  • Wenn er vorsätzlich gegen die Bestimmungen der Mietbedingungen verstößt. Im Falle einer grob fahrlässigenn Pflichtverletzung nimmt der Vermieter den Mieter in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfangs bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch, wobei sich das Maß der Haftung in Fällen grober Fahrlässigkeit analog § 81 Abs. 2 VVG bestimmt.
  • Für Reifenschäden, für Schäden an Lkw-Planen und -Aufbauten, die aufgrund der Missachtung der Ausmaße des Fahrzeuges entstehen oder infolge Nichtbeachten des Zeichens 265 – Durchfahrtshöhe – gemäß § 41 Abs. 2 Ziffer 6 StVO entstanden sind. Dies gilt auch für Schäden am Fahrzeug, die durch unsachgemäßes Be- und Entladen sowie durch unsachgemäße Befestigung des Ladegutes entstehen. Brems-, Betriebs- und Bruchschäden sind keine Unfallschäden.
  • Für Miet-LKW und Mietfahrzeuge, deren Sicht nach hinten eingeschränkt ist:
    – Das Rücksetzen des Mietfahrzeuges darf grundsätzlich nur unter Einweisung durch eine seitlich hinter dem Fahrzeug befindliche Person (notfalls durch einen Passanten) erfolgen.
    – Setzt der Mieter selbst das Mietfahrzeug ohne Einweiser zurück oder lässt er zu, dass ein anderer ohne Einweiser zurücksetzt und wird hierdurch ein Unfall verursacht, so hat der Mieter bei schuldhaftem Verstoß gegen die Obliegenheiten aus dem vorgenannten Punkt dieser AMB an den Vermieter eine Vertragsstrafe in der Höhe des an den Unfallgegner zu erstattenden Schadens, höchstens aber 900,00 EUR zu entrichten. Eine vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt infolge des vertragswidrigen Verhaltens.
  • Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (kurz ZLB I) trägt der Mieter die Kosten der Wiederbeschaffung. Für die Wiederbeschaffung werden 178,50 EUR berechnet. Dem Mieter wird nachgelassen einen geringeren Schaden nachzuweisen.
  • Bein Registrierung in der ALLROUND-App mit falschen Daten, s. § 2 Abs. 4.

12. Nutzung der Kundendaten

Die einzelnen Mietvorgänge werden mit Start- und Zielort, Start- und Zielzeitpunkt und Dauer der Nutzung per GPS vom Vermieter erfasst und in der Rechnung aufgeführt. ALLROUND ist berechtigt, Dienstleister zur Ermittlung des Fahrzeugstandortes einzusetzen.

Der Vermieter ist berechtigt, die für das Benutzerkonto angegebenen personenbezogenen Daten des Kunden sowie die Nutzungs- und Fahrzeugdaten des Kunden (einschließlich Daten zur Lokalisierung des angemieteten Fahrzeugs sowie der bei der jeweiligen Miete per GPS generierten Spurdaten) zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zum Zweck der Durchführung des Vertrags oder zur Wahrung der Rechte von ALLROUND, insbesondere zum Nachweis und zur Verfolgung von Vertragsverletzungen und/oder Straftaten sowie zur Verbesserung des Angebots von ALLROUND durch eine Auswertung erforderlich ist. Dies gilt auch für Daten, die von der Plattform zu diesen Zwecken an den Vermieter übermittelt werden. Dies gilt im Übrigen auch für die (generischen) Standort- und Bewegungsdaten des mobilen Endgerätes des jeweiligen Nutzers. Die Fahrzeuge können dabei über Funktionalitäten verfügen, die ALLROUND die Verarbeitung von Standortdaten sowie von Angaben über den Fahrzeugzustand (Verriegelung, Geschwindigkeit, Sensordaten) ermöglichen.

ALLROUND ist berechtigt, bei konkretem Anlass telefonisch mit dem Kunden Kontakt aufzunehmen, z.B. um die Ursache einer Störung zu ermitteln. Dies gilt insbesondere
a) bei Störungen des Anmiet- oder Nutzungsprozesses, z.B. wenn der Kunde das Fahrzeug öffnet, aber innerhalb von zehn Minuten nach Öffnung die Fahrt nicht beginnt,

b) wenn das Fahrzeug mit dem Schlüssel abgeschlossen, aber die Miete nicht per ALLROUND-App beendet wurde, oder
c) wenn die Miete eine sehr lange Zeit andauert und nicht auszuschließen ist, dass der Kunde Probleme mit dem Beenden der Miete hat.

13. Haftung des Vermieters, Verjährung

Haftung
Vertragliche oder gesetzliche Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter bestehen – abgesehen für die Verletzung von Leib und Leben, bei der die gesetzlichen Regelungen gelten – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, dies gilt insbesondere für Vermögenseinbußen, die der Mieter aufgrund von Werkstattaufenthalten des Mietgegenstandes erleidet (Gewinnausfall); soweit hiernach eine Haftung für einfache Erfüllungsgehilfen besteht, ist diese auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten haftet der Vermieter für jedes Verschulden, aber beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.

Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Abgabe im Fahrzeug zurücklässt. Die Haftung des Vermieters für eingebrachte oder zurückgelassene Gegenstände im Fahrzeug ist ausgeschlossen.

Verjährung
Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung des Mietgegenstandes verjähren entgegen § 548 BGB in 24 Monaten ab Rückerhalt der Mietsache durch den Vermieter. Die Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in 12 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Auf den Mietvertrag und diese Mietbedingungen findet deutsche Recht Anwendung.
Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart, soweit:

  • Der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  • Der Mieter Vollkaufmann im Sinne §§ 1, 4 HGB oder eine in § 38 Abs. 1 ZPO gleichgestellte Person ist.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
Die Parteien verpflichten sich in einem derartigen Fall, eine wirksame oder durchführbare Bestimmung anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich unter Berücksichtigung beiderseitiger Parteiinteressen entspricht.

Das gleiche gilt für etwaige Lücken im Vertrag. Die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO sind unter www.allround.de/informationspflichten <http://www.allround.de/informationspflichten> einzusehen.

AMB bei Nutzung der ALLROUND-App Stand: 24.05.2022